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Anschlussvereinbarung zum Downloaden

Allgemeine Geschäfts- u. Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste der Firma Franz DAX Netz GmbH, 4890 Frankenmarkt im folgenden kurz Fa. DAX genannt

1. Allgemeines

1.1 Diese „Allgemeinen Geschäfts- u. Lieferbedingungen für die Datenübertragungsdienste (Netzdienste) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche die Firma Dax GmbH  und deren Rechtsnachfolger unter den Titeln „Internet“ „Datenübertragung“ oder ähnlichen Titeln oder in Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt

1.2 Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnetz der Firma Dax erbracht werden und der Kunde Konsument ist, gelten subsidiär die „Anschlußbedingungen für den Anschluß an die Kabelfernsehanlage der Firma Dax in der jeweils geltenden Fassung. Wird in diesem Fall der Vertrag über den Anschluß an die Kabelfernsehanlage beendet, so ist eine Erbringung der Netzdienste durch die Firma Dax nicht mehr möglich und auch dieser Vertrag gilt als beendet.

2. Tarife und Zahlungen

2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im Internet-Antrag und im Tarifblatt der Firma Dax  angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Dritten im Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter (z.B. PTA). Die Firma Dax behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1986=100) Basis Beginn 1.1.1997) zu erhöhen. Darüber hinaus ist die Firma Dax bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren berechtigt, die Tarife anzupassen.

2.2 Firma Dax ist nach zweimonatiger Vertragsdauer berechtigt, bei einer Änderung der Kaufkraft oder des wahren Wertes des Geldes, bei einer Änderung der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlung, bei einer Änderung des Leistungsangebotes oder bei Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren ( z.B. Abgabe, Postgebühren usw.) die Preise entsprechend zu verändern. Gebührenveränderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und erlangen ab dem zweiten auf die Mitteilung folgenden Monatsersten Gültigkeit, es sein den, der Kunde widerspricht vorher der Änderung schriftlich. In diesem Fall endet der Vertag unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsbestimmungen zum frühestmöglichen Termin nach Mitteilung der Preisänderungen. Bis dahin gilt für den Kunden der bisherige Preis. Der Kunde wird in der Mitteilung über die Preisänderung auf die dadurch in Gang gesetzte Frist und sein Widerspruchsrecht sowie dessen Bedeutung ( Vertragsbeendigung) besonders hingewiesen.

2.3 Sollte die Änderung der in Punkt 2.2 aufgezählten Kostenfaktoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese an den Kunden weitergegeben. Etwaige in Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallenden Rechtsgebühren werden vom Kunden getragen.

2.4 Sollte der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug geraten, oder nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist die Fa. Dax vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a sowie Mahnspesen in der Höhe von  EUR 3,–Mahnung sowie Rechtsanwaltskosten und sämtliche anderen Kosten, Spesen, Barauslagen und Inkassogebühren, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist die Fa. Dax berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag über die Kabelfernsehanlage in Verzug gerät.

2.Ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden, es sei den, die Fa. Dax erbringt Ihre Leistungen aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht vertragsgemäß oder die Erbringung der Leistungen durch die Fa. Dax ist durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die den Kunden zur Zeit des Vertragsabschlusses weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet.

3. Datenschutz

3.1 Die Fa. Dax ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet. Stammdaten, Vermittlungsdaten und Inhaltsdaten des Kunden werden nur soweit ermittelt, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb des Netzdienstes notwendig ist.

3.2 Personenbezogene Daten, insbesondere Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-mail-Adresse und Telefonnummer werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und zu Verrechnungszwecken ermittelt und verarbeitet. Diese Daten werden nach Beendigung des Vertrages mit den Kunden gelöscht, sofern die Daten nicht noch für Verrechnungszwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden. Die Fa. Dax ist berechtigt, ein Kundenverzeichnis zu erstellen, auf Wunsch des Kunden kann eine Eintragung unterbleiben.

3.3. Vermittlungsdaten werden zu Verrechnungszwecken gespeichert, Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies zur Erbringung der Netzdienste notwendig ist (z.B. Zwischenspeicherung). Darüber hinaus werden Vermittlungs- u. Inhaltsdaten nur im Rahmen der technischen Notwendigkeiten zum Betrieb der Netzdienste ermittelt, verarbeitet, und übermittelt(z.B. Weitergabe von Routing- u. Domaininformationen). Der Kunde erklärt jedoch ausdrücklich seine Zustimmung , dass die Fa. Dax Vermittlungsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste verwenden darf.

3.4 Die Fa. Dax ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei Ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die Fa. Dax ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die Fa. Dax nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheimzuhalten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Fa. Dax empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines „Firewall-Systems“.

4. zusätzliche Bestimmungen  für die Lieferung von Hard- u. Software

Die Fa. Dax behält sich das Eigentum an allen dem Kunden verkauften Hard- und Software bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel werden nach Wahl der Fa. Dax ausschließlich durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Die Gewährleistung für Software ist auf reproduzierbare Mängel eingeschränkt. Kein Gewährleistunganspruch besteht, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Arbeiten oder Änderungen an der gelieferten Hard- oder Software vornimmt. Dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung mit der Fa. Dax unentgeltlich überlassene Hardware (z.B. Modem und Zubehör) bleibt im Eigentum der Fa. Dax und ist unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die Fa. Dax zurückzugeben.

4.2 Die Installation von Hard- u. Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Kunden wird die Fa. Dax selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen übernehmen. Die Fa. Dax übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionellen Anforderungen des Kunden entspricht. Insbesondere übernimmt die Fa. Dax keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden der fa. Dax zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt die Fa. Dax keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeiten.

4.3 der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Die Fa. Dax vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Die Fa. Dax übernimmt für „Feeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Kunde wird hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten.

4.4 Bei Ermittlung von individueller Software für den Kunden durch die Fa. Dax oder durch von ihr beauftragte Dritte werden Leistungsumfang und Lizenzbestimmungen gesondert schriftlich vereinbart ( Leistungsbeschreibung). Die Weitergabe von Software an Dritte bedarf in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung der Fa. Dax.

5. Nutzung der Netzdienste

5.1 Die Fa. Dax wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen die nicht im Einflussbereich der Fa. Dax liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt die Fa. Dax keine Gewähr, dass die vom Kunden gewünschten Netzdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die vom Kunden gewünschten Verbindungen immer hergestellt oder aufrechterhalten werden können. Netzeigene Jahresverfügbarkeit min 96%.

5.2 Die Fa. Dax stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technische Voraussetzung zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang des Netzdienste nur von der Fa. Dax zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von der Fa. Dax dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere als die im Internet Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei Vertragsabschluß zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. Deren Verlust. Die Geltendmachung eines drüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Der Kunde überlässt der Fa. Dax alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain-E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

5.4 Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste selbst zu unterlassen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 75 Telekommunikationsgesetz

  • Jeder Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und
  • Jeder grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Kunden.

Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

5.6 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 5 verstoßen, ist die Fa. Dax berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr in Verzug ist die Fa. Dax berechtigt, die Verbindung ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Der Kunde ist zum Ersatz des der Fa. Dax daraus erwachsenen Aufwands, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, zu ersetzen. Der Kunde wird die Fa. Dax gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- u. klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

6. Haftungsausschluß

Die Fa. Dax haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden. Für Personenschäden haftet die Fa. Dax im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, daher auch im Falle leichter Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die Fa. Dax ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jede weitergehende
Haftung ist ausgeschlossen.

7. Vertragsdauer

7.1 Der Vertrag wird auf die im Internet-Antrag angegebene Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung der dort angegebenen Kündigungsfristen von jedem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

7.2 Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch die Fa. Dax aus Gründen, die  die Fa. Dax nicht zu vertreten hat, über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens 2 Wochen) nicht möglich oder gestört, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung gestört oder nicht möglich aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von der Fa. Dax liegen, so hat der Kunde dies gegenüber der Fa. Dax schriftlich zu rügen. Erbringt die Fa. Dax ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen, mindestens einwöchigen Frist nach der berechtigten Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, unter Setzung einer weiteren Nachfrist von zumindest einer Woche zur Erbringung der vertraglichen Leistung den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos abläuft.

7.3 insbesondere liegt auch ein wichtiger, der Fa. Dax zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigter Grund vor, wenn bei Wegfall von erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

8. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG

8.1 Hat ein Kunde, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der Fa. Dax für ihre geschäftlichen  Zwecke dauernd benutzbaren Räume oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: Der Kunde kann von seinem Vertragsangebot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurücktreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstückes, frühestens aber mit Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde dieses Schriftstück der Fa. Dax mit einem Vermerk zurückstellt, welcher erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der Fa. Dax selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung zwischen der Fa. Dax und dem Kunden vorangegangen sind.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Zustellungen von schriftlichen Mitteilungen der Fa. Dax erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden im Anschlussvertrag angegebene Anschlußadresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde der Fa. Dax für alle daraus entstehenden Kosten. In der Folge ist der Kunde verpflichtet, Änderungen dieser maßgeblichen, im Vertrag abgefragten Daten unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, widrigenfalls er wiederum der Fa. Dax zum Ersatz aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet ist. Zustellungen erfolgen dann rechtswirksam an die jeweils zuletzt schriftlich der Fa. Dax bekannt gegebenen Anschrift. Die Fa. Dax ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen größeren Kreis von Kunden betreffen, per „e-Mail“ durchzuführen.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommen.

9.3 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Fa. Dax (Frankenmarkt) sachlich und örtlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

Allgemeine Bedingungen der Kabelfernsehanlage der Firma Franz DAX Netz GmbH, 4890 Frankenmarkt im folgenden kurz Fa. DAX genannt

A) Errichtung

1)Die Fa. DAX verpflichtet sich, die Kabelfernsehanlage nach den zum Zeitpunkt der Errichtung anerkannten Regeln der Technik aufzubauen und den Teilnehmern die in der Gebührenaufstellung angeführten Fernseh- u. Hörfunkprogramme zu vermitteln. Die Kabel TV Anlage endet an der Teilnehmeranschlussstelle. Deren Situierung bzw. Änderung wird ach Maßgabe der technischen Möglichkeiten von der Fa. Dax festgelegt. Für die Zuleitung von der Anschlussstelle bis zu den Fernseh- bzw. Rundfunkgeräten hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Die Teilnehmeranschlussstelle ist der Ausgang des Abzweigers im freistehenden Verteiler an der Grundgrenze bzw. im Hausanschlusskasten. Ein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Erweiterung der Anlage in einer bestimmten Weise besteht nicht.

2)Die Fa. Dax behält sich vor, über den vereinbarten Lieferumfang hinausgehende Programme zu vermitteln und die dadurch entstehenden Programmkosten im Wege der Betriebsgebühren zu verrechnen.

3)Der Anschluß an die Anlage hat ausschließlich durch die Fa. Dax deren Beauftragten zu erfolgen.

4)Der Teilnehmer gestattet der Fa. Dax unentgeltlich auf Dauer des Bestandes der Kabel TV Anlage auf seinen Grundstücken bzw. Gebäuden die zur Weiterleitung bzw. zum Betrieb notwendigen Anlagenteile wie Kabel, Abzweig- u. Verstärkerkästen zu installieren und zu betreiben, soweit er dadurch nicht gröblich benachteiligt wird. Sollte eine Verlegung der in den Grundstücken bzw. Gebäuden installierten Einrichtungen der Kabel TV Anlage, die nicht der unmittelbaren Versorgung des Teilnehmers dienen, infolge eines Bauvorhabens oder anderer zwingender Umstände notwendig sein, so wird die Fa. DAX in angemessener Frist eine solche Umlegung auf eigene Kosten durchführen. Der Teilnehmer wird dabei andere Plätze für die Installation unentgeltlich zur Verfügung stellen

5)Der Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche installierten Anlagenteile bis inkl. Teilnehmeranschlussstelle im Eigentum der Fa. Dax verbleiben.

6)Die Herstellung der Anschlüsse an das Kabelfernsehnetz der Fa. Dax erfolgt grundsätzlich in bereits erschlossenen Gebieten. Die Fa. Dax kann vor Herstellung des Anschlusses aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen von dieser Vereinbarung zurücktreten.

B)   Betrieb, Wartung

1)Die Fa. Dax verpflichtet sich, die Anlage für die Dauer des Vertrages betriebsbereit zu halten und einen gleichbleibenden Empfang an den Teilnehmeranschlussstellen zu gewährleisten. Im Störungsfall wird die Fa. Dax nur für den zu Störungsbehebung erforderlichen Zeitraum von dieser Verpflichtung enthoben. Störungen die aus Unregelmäßigkeiten der Sender selbst oder von sonstigen Umständen, die nicht von der Fa. Dax zu vertreten sind oder beeinflusst werden können, herrühren, werden von dieser Verpflichtung nicht erfasst.

2)Der Teilnehmer gestattet den Beauftragten der Fa. Dax nach vorheriger Verständigung den freien Zutritt zu allen auf seinen Grundstücken bzw. in seinen Gebäuden befindlichen Anlagenteile und räumt diesen Beauftragten das Recht ein, Bau-, Kontroll-, und Wartungsarbeiten im erforderlichen Ausmaß vorzunehmen.

3)Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine Eingriffe in Anlagenteile vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass Eingriffe durch andere in seinem Bereich unterlassen werden. Bei Feststellung solcher Eingriffe erlischt die Verpflichtung der Fa. Dax gemäß Punkt B)1. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiters, im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden in voller Höhe aufzukommen, die nachweislich durch unterlassene Sorgfaltspflicht, eigene Eingriffe oder sonstige Beschädigungen der im Eigentum der Fa. Dax stehenden Anlagen und/oder Anlagenteile entstanden sind. Wer unrechtmäßig der Anlage Energie zum Zwecke der unberechtigten Nutzung für sich oder andere entnimmt, macht sich des Energiediebstahls schuldig und kann strafrechtlich verfolgt werden.

4) Störungen oder Beschädigungen sind umgehend der Fa. Dax zu melden

C) Gebühren und Rechte

1)Anschlussgebühr: Für die Errichtung der technischen Anlagen zur Vermittlung der vereinbarten Programme und die Herstellung eines Teilnehmeranschlusses ist eine einmalige unverzinsliche und nicht rückzahlbare Anschlussgebühr ( Baukostenzuschuß) laut jeweils geltender Gebührenaufstellung zu entrichten.

2)Betriebsgebühren:

  • Zur Abdeckung der laufenden Kosten für Bereitstellung der Programme ( Beiträge an in- u. ausländische Rundfunkanstalten, AKM-Abgabe, Postgebühr für Übertragungen etc.) sowie Betrieb und Instandhaltung der Netze wird von jedem Teilnehmer mit Wirkung ab dem ersten des Monats, in welchem die Einschaltung erfolgt, ein monatlicher Beitrag eingehoben. Kosten der Fertigstellung von Störungen außerhalb des Anlage der Fa. Dax trägt der Teilnehmer ( z.B. defektes Fernsehgerät, Fehler in der teilnehmereingenen Leitung etc.)
  • Die Betriebsgebühren unterliegen der Wertsicherung gemäß der jeweils geltenden Gebührenaufstellung.
  • Eventuelle Störungen der Anlage berechtigen den Teilnehmer nicht, fällige Beiträge einzubehalten.
D)  Vertragsdauer und Kündigung
  1. 1)Die Fa. Dax verpflichtet sich, im Rahmen der erworbenen Bewilligung sowie der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten die Programme nach Auftragserteilung und Anschlussherstellung zu liefern.

2) Der Teilnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich im Büro der Fa. Dax kündigen, falls der Kunde den Wohnort außerhalb des Versorgungsgebietes der Firma Franz Dax GmbH  wechselt.  Bei Beibehaltung der Wohnadresse oder Umzug innerhalb des Versorgungsgebietes der Firma Franz Dax GmbH kann der Vertrag ausschließlich zum Jahresende gekündigt werden.

3) Die Fa. Dax kann den Vertrag mit einem  Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  1. Wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag trotz Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nachkommt.
  2. Wenn der Teilnehmer an der Anlage Beschädigungen, Eingriffe, Anschlüsse oder Änderungen vornimmt.
  3. Wenn der Teilnehmer die Verpflichtung gemäß A)4. nicht einhält.
  4. Wenn die Zuführung des Kabels oder die Montage sonstiger Anlagenteile durch dritte Personen oder höhere Gewalt unmöglich gemacht wird.

4) Bei Auflösung des Vertrages nach 3)a)-.c) wird der Anschluß auf Kosten des Teilnehmers entfernt oder abgeschaltet. Seine Verpflichtung zur Zahlung der rückständigen und bis zur Aufhebung des Anschlusses fällig werdenen Gebühren und allenfalls Zinsen erlischt damit nicht, ebenso nicht seine zuvor eingegangenen Verpflichtungen.

  1. Dieser Vertrag geht an den Rechtsnachfolger der Firma Dax über.
E)   Sonstiges

1) Die Fa. Dax haftet dem Teilnehmer gegenüber im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die grobschuldhaft von ihrer Seite oder der Ihres Erfüllungsgehilfen aus dem Betrieb der Anlage entstehen.

2) Der Teilnehmer hat für die Liegenschaften oder Gebäude, die für die Herstellung des Anschlusses in Anspruch genommen werden müssen, eine schriftliche Erklärung der Verfügungsberechtigten beizubringen, wonach diese mit der Herstellung des Anschlusses einverstanden sind. Ist der Teilnehmer Untermieter, hat er auch das Einverständnis des Hautmieters nachzuweisen.

3) Zahlungs- u. Erfüllungsort ist Frankenmarkt

4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag auch seine Rechtsnachfolgern zu übertragen und diese zu verhalten, diese Verpflichtungen auch auf alle weiteren Rechtsnachfolger zu überbinden.

5) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

F) Datenschutz

  • Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das österreichische Datenschutzgesetz Anwendung. Der Teilnehmer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Daten, die das Anschlussverhältnis betreffen gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergegeben werden, die mit der Durchführung dieses Vertrages befasst sind.

Verhaltenskodex tvweb.at Bestimmungen
betreffend illegale und schädigende Inhalte


Zustimmungserklärung

 

1. Die tebweb.at Firma Franz Dax bzw deren Unterorganisationen (im folgenden “Betreiber”) stellen dem  Teilnehmer mit der Anmeldung zu tvweb.at  im Rahmen des Internet-Betriebes eine Reihe von unterschiedlichen Internet Diensten gegen  Entgelt zur Verfügung (z.B. WWW, Mail, FTP etc.)

 

2. tvweb.at-Teilnehmer  (im folgenden “Teilnehmer”) sind physische oder juristische Personen mit und ohne Rechtspersönlichkeit, Behörden, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen und Genossenschaften sowie im Firmenbuch eingetragene Unternehmungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, denen von tvweb.at ein “Username” und “Passwort” zugewiesen wurde.

 

3. Teilnehmer, die Dienstleistungen des Betreibers in Anspruch nehmen,  verpflichten sich mit ihrer Unterschrift den gegenständlichen Verhaltenskodex zu beachten.

 

4. Für über Internet-Dienstleistungen vermittelte Inhalte ist der Teilnehmer allein verantwortlich.

 

5. Die Benutzung von Internet-Diensten sowie die Werbung für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen dürfen keine Inhalte aufweisen, die die Sicherheit oder die Wirtschaftsinteressen der Republik Österreich gefährden oder gegen die Gesetze, die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit verstoßen.

 

6. Die über Internet-Dienste angebotenen Inhalte, Nachrichten oder Mitteilungen, dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere dürfen die Nachrichten und Mitteilungen keine Rechtsbrüche erleichtern oder dazu auffordern.

 

7. Folgende Informationsinhalte sind insbesondere ausgeschlossen:

 

7.1 Glücksspiele, die vom Strafgesetzbuch verboten sind;

 

7.2 Informationen mit sexuell anstößigem Inhalt;

 

7.3 Informationen, die die körperliche, seelische oder sittliche Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen könnten, Gewalt verharmlosen oder verherrlichen oder zur Gewalt auffordern;

 

7.4 Inhalte, die rechts- oder linksextremes Gedankengut vermitteln.

 

8. Die vermittelten Inhalte dürfen insbesondere nicht geeignet sein,

 

8.1 Rassenprobleme auszulösen oder zu fördern;

 

8.2 jemand zum Gebrauch schädlicher Stoffe zu animieren oder zu ermutigen;

 

8.3 jemand hinsichtlich der Identität des Teilnehmers, des Inhalts oder Kosten der angebotenen Inhalte irrezuführen;

 

8.4 die Integrität von Personen zu beeinträchtigen oder Angst zu verbreiten;

 

8.5 die gesetzlich geschützte religiöse Symbole herabzuwürdigen;

 

8.6 öffentliches Ärgernis oder massive Kritik in der Öffentlichkeit herbeizuführen.

 

9. Weiters dürfen keine Bilder oder Formulierungen verwendet werden, die Gewalt, Sadismus oder Grausamkeiten zeigen bzw. beschreiben, oder die anderwertig widerwärtiger oder furchterregender Natur sind. Ebenso ist die Verwendung von Bildern oder Formulierungen, die auf Pornographie oder Prostitution Bezug nehmen, untersagt.

 

10. Ansprüche Dritter, die durch die  missbräuchliche Benutzung von Internet-Diensten verursacht wurden, sind vom Teilnehmer zu tragen. Sollte der Betreiber in Anspruch genommen werden, so hat der Teilnehmer den Betreiber schad- und klaglos zu halten.

 

11. Der Betreiber  ist berechtigt, bei Verletzung der sich aus diesem Internet-Verhaltenskodex ergebenden Verpflichtungen das gesamte Teilnehmerverhältnis fristlos zu kündigen.Dadurch verfallen auch alle Kautionen, Einrichtungsgebühren etc.
Allgemeine Geschäfts- u. Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste (Netzdienste) von Franz Dax Gmbh –  im folgenden Text  kurz Fa. Dax genannt

 

 



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